Klasse B/BF17/B197
Beschreibung
Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse), sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: AM und L
Ausbildung
Theorie
• 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
• 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
•Fahrausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
• 5 Fahrstunden Überland
• 4 Fahrstunden Autobahn
• 3 Fahrstunden bei Dunkelheit